Prüfungsablauf BP

 

Tanja Königs & bp-awp.de

Es handelt sich bei der Prüfung zum geprüften Berufspädagogen um eine bundeseinheitliche Prüfung, d.h. sie findet bei allen prüfenden Industrie- und Handelskammern am selben Tag, zur selben Stunde mit denselben Aufgaben statt. Die Prüfungstermine sowie die Listen der zur Prüfung zugelassenen Hilfsmittel sind für die kommenden Jahre festgelegt. Sie sind auf der Internetseite des DIHK zu finden:

 

https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/weiterbildung/pruefungen-von-a-z/weitere-pruefungskategorien/berufspadagogen/

 

Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Frühjahr und im Herbst eines Jahres statt.

 

Nicht jede IHK bietet die Prüfung zum geprüften Berufspädagogen zu beiden Terminen des Jahres an. Dies ist von Seiten des Prüflings bei der Anmeldung zur Prüfung unbedingt zu beachten. Für Wiederholer kann dies unter Umständen bedeuten, dass man eine Wiederholungsprüfung ggfs. erst wieder nach einem Jahr möglich ist.

 

Auch die Prüfungsgebühr ist nicht einheitlich geregelt. Jede Kammer erhebt ihre Gebühr nach eigener Gebührensatzung, welche meist auf der Seite der jeweiligen IHK einzusehen ist. Derzeit (Stand Dezember 2017) bewegen sich die Prüfungsgebühren ca. zwischen 600€ und 800€. Die Prüfungsgebühr ist grundsätzlich nach Anmeldung zur Prüfung und vor Antritt der ersten Prüfung zu zahlen.

 

Dabei geht dem Prüfling eine gesonderte Rechnung der jeweiligen Kammer zu.

Gliederung der Prüfung

 

Die IHK-Prüfung zum geprüften Berufspädagogen gliedert sich grundlegend in drei Teile:

Prüfungsteil 1

Kernprozesse der beruflicher Bildung

 

In den drei Handlungsbereichen Lernprozesse, Planungsprozesse und Managementprozesse erfolgt jeweils eine schriftliche Prüfung mit je einer Situationsaufgabe.

 

Pro Handlungsbereich / Situationaufgabe ist eine Prüfungsdauer von 150 – 180 Minuten vorgesehen. Jedoch soll die Gesamtprüfungsdauer für den Prüfungsteil 1 maximal 500 Minuten betragen. Der Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn in allen drei Handlungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Sollte in einem Handlungsbereich eine mangelhafte Leistung erbracht worden sein, so kann auf Antrag des Prüflings eine mündliche Ergänzungsprüfung von max. 20 Minuten durchgeführt werden. Dabei wird die mangelhaft erbrachte schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewertet.

Prüfungsteil 2

 Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung

 

Dieser Prüfungsteil sollte erst nach Ablegen des ersten Prüfungsteils durchgeführt werden.

 

In den drei Handlungsbereichen Berufsbildung, Weiterbildung und Personalentwicklung erfolgt jeweils eine schriftliche Prüfung mit je einer Situationsaufgabe.

 

Pro Handlungsbereich / Situationsaufgabe ist eine Prüfungsdauer von 150 – 180 Minuten vorgesehen. Jedoch soll die Gesamtprüfungsdauer für den Prüfungsteil 2 maximal 500 Minuten betragen. Der Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn in allen drei Handlungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Sollte in einem Handlungsbereich eine mangelhafte Leistung erbracht worden sein, so kann auf Antrag des Prüflings eine mündliche Ergänzungsprüfung von max. 20 Minuten durchgeführt werden. Dabei wird die mangelhaft erbrachte schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewertet.

 

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Weiterhin findet im Prüfungsteil 2 eine mündliche Prüfung in Form eines situativen Fachgesprächs statt. Dabei wählt der Prüfungsausschuss einen der drei o.g. Handlungsbereiche aus und stellt dem Prüfling daraus zwei Fälle zur Wahl. Nach einer 30-minütigen Vorbereitungszeit stellt der Prüfling in einem 30-45 minütigen, situativen Fachgespräch dem Prüfungsausschuss seine Fähigkeit einer pädagogisch angemessenen Gesprächsführung dar. Das situative Fachgespräch gilt als bestanden, wenn mindestens eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Eine Ergänzungsprüfung ist nicht vorgesehen.

Prüfungsteil 3

Spezielle berufspädagogische Funktionen

 

Bild Projektarbeit

Im dritten Prüfungsteil soll in einer Projekt-arbeit eine komplexe, berufspädagogische Problestellung dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Dieser kann erst nach erfolg-reichem Abschluss der ersten beiden Prüfungsteile (mindestens ausreichende Leistungen in beiden Teilen) und sollte nicht später als ein Jahr nach deren erfolgreichen Abschluss begonnen werden. Nach Einreichung und Genehmigung eines persönlich gewählten Projektthemas durch einen Prüfungsausschuss, ist die Projektarbeit als Hausarbeit innerhalb von 30 Tagen Bearbeitungszeit anzufertigen.

 

Präsentation Bild

Wenn die Projektarbeit vom Prüfungsausschuss mit mindestens ausreichenden Leistung bewertet wurde, kann der Prüfling mit der Durchführung seiner Präsentation und des anschließenden Fachgesprächs beginnen.

 

In der Präsentation soll der Prüfling die Ergebnisse seiner Projektarbeit dem Prüfungsausschuss visuell darstellen und pädagogisch begründen. Die Visualisierung kann vielseitig, z.B. mit Metaplan, Flipchart oder per multimedialer Präsentation erfolgen. Die Präsentation selbst soll nicht länger als 15 Minuten dauern.

 

Im Anschluss an die Präsentation findet ein Fachgespräch statt, indem zum einen vertiefende Fragestellungen geprüft werden und zum anderen soll der Prüfling eine berufspädagogisch angemessene Argumentation und Kommunikation nachweisen.